Auf den Tag genau fünf Jahre nach dem Beginn der Katastrophe in Fukushima, am 11. März 2016, wurde im westindischen AKW Kakrapar der Notfall ausgerufen. Die Distriktverwaltung und die Katastrophendienste wurden alarmiert. Nach der Entdeckung eines Lecks im Primärkreislauf war die Notabschaltung des Schwerwasser-Reaktors eingeleitet worden. Schon wenige Stunden später wurde verlautbart, alles sei unter Kontrolle, Radioaktivität sei nicht freigesetzt worden.
Wie die Atomaufsichtsbehörde AERB mitteilte, wurde der Block 1 des AKW Kakrapar (KAPS 1) am 11.3.16 um neun Uhr morgens wegen eines Lecks im Kühlsystem automatisch heruntergefahren. Das Notkühlsystem arbeitete ordnungsgemäß. Außerhalb des AKW sei keine Radioaktivität über das normalen Maß hinaus freigesetzt worden.
Dr. A. Gopalakrishnan, ehemals Vorsitzender der Atomaufsichtsbehörde, vermutet einen Kühlmittelverluststörfall (loss-of-coolant accident, LOCA). Zumindest bis zum Abend des Folgetages sei nicht klar gewesen, wie viel Schweres Wasser ausgelaufen sei und wo sich das Leck genau befinde. Möglicherweise laufe weiter Wasser aus und sammle sich am Boden des Sicherheitsbehälters. Plausibel aber nicht gesichert sei der Bruch einer Druckröhre (zum Verständnis siehe diese Grafik).
Der Hindu berichtete am 13.3.16 von ersten Untersuchungen: Eine Zuleitung sei gebrochen. Da sich die Experten bislang auf die Kühlung des Reaktors konzentriert hätten, sei es noch nicht möglich gewesen, zu schätzen, wie viele Tonnen Schweres Wasser ausgelaufen seien. Die Messwerte des AKW seien inzwischen fast normal.
Kakrapar liegt im südlichen Gujarat in Westindien. In den neunziger Jahren gingen dort zwei 220-MW-Blöcke (KAPS 1 und KAPS 2) in Betrieb. Seit 2010 werden zwei weitere Blöcke gebaut, auch Schwerwasserreaktoren, jeweils mit einer Nennleistung von 700 MW. Nach der Notabschaltung von KAPS 1 ist die Atomanlage Kakrapar komplett stillgelegt, da der zweite Block schon seit Juli 2015 abgeschaltet ist.
Die Koalition für atomare Abrüstung und Frieden (CNDP) fordert eine unabhängige Untersuchung. Bei den Aufräumarbeiten müssten die Beschäftigten vor Verstrahlung durch Tritium geschützt werden. Das ist auch in Indien nicht selbstverständlich. Die staatliche AKW-Betreibergesellschaft NPCIL behauptete im Mai 2011 anlässlich eines Vorfalls im AKW Kakrapar, eine Strahlendosis von über 90 mSv sei deutlich unterhalb dessen, was die Gesundheit von AKW-Beschäftigten beeinträchtigen könne.